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FG München (9 K 3405/12) | Datum: 20.02.2013
1. Der Kindergeldaufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 3. September 2012 und die Einspruchsentscheidung vom 10. Oktober 2012 werden aufgehoben. 2. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Das Urteil ist im [...]